Hans Betz, Schultheiß zu Jebenhausen (Yebenhaüsen), Josef Hag, Schultheiß zu Heiningen (Hyningen) und Thoma Volmer, Schultheiß zu Bezgenriet, haben im Streit von wegen der wesserin [Wässerung] in Iltishof (Ylthishausen) zwischen der Gemeinde Eschenbach, vertreten durch ihre beiden Schultheißen Simon Ziegler und Bernhard (Bernnat) Schennis sowie ihre beiden Bürgermeister Hans Gössellin und Peter Gusin einer-, andererseits Jörg (Jorig) Rapp und dessen Mutter Klara (Clara Reppin) in Iltishof entschieden. Es folgt die näher ausgeführte Regelung der Wasserentnahmeperioden und der Verweis auf die wassermayster vom gericht zu Eschenbach. Die Parteien haben Junker Hans [IV.] von und zu Liebenstein gebeten, sein Siegel anzuhängen; die Urkunde ist zu gemeinen handen geben, und hinderlegt worden.