Bürgermeister und Rat der Städte Alt- und Neustadt Brandenburg, Berlin, Cölln und Frankfurt bekennen, daß sie von Gunzel von Bartensleben (Bertenschleven), Erbsassen zu Wolfsburg und Hauptmann zu Salzwedel, 3000 Taler geliehen und empfangen haben. Sie versprechen, die Summe bei beiderseitiger, in der Woche nach Michaelis fälliger, schriftlicher oder mündlicher Kündigung mit 180 Talern aus den jährlichen Einkünften, Gefällen und Gütern der Städte jeweils in der Woche nach Ostern zu verzinsen und die Gesamtsumme nach erfolgter Kündigung in der Behausung Gunzel von Bartenslebens zum gleichen Termin zurückzuzahlen. ...