Vor den Schöffen von Wolfshagen, Birte und Venne verzichtet Johann zur Lippe als Bevollmächtigter seiner Schwiegermutter Itke verwitwete Osterwick auf mehrere in den drei genannten Gerichtsbezirken gelegene Ländereien zu Gunsten des Loiff von Osterwick. D. in profesto Antonii abbatis. Vor denselben Schöffen überträgt Loiff von Osterwick, klevischer Rentmeister, genannte Ländereien dem Herzog Johann von Kleve per procura des Mant (?) Gottswald Schlüter zu Winnenthal, gegend en Schuffelschen Zins. D. op sunte Antonius dach.