Dompropst und Kapitel zu Basel urkunden, dass Thomas Henrici, Bischof zu Chrysopolis, Suffragan und Domdechant der Basler Kirche, ein Kapital von 800 Gulden, verzinslich mit 40 Gulden, zur Stiftung einer Jahrzeit für sich, seine Eltern und nächsten Blutsverwandten anlgegen will; das Kapital wird auf baslerischen Anteil am Zehnt zu Hegenheim und Buschweiler versichert.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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