Friedrich von Seelbach bekundet, daß Philipp Graf von Nassau-Saarbrücken ihn laut inserierter Urkunde, nach Vertrag über Forderungen aus der Zeit, als er dessen Amtmann gewesen, von Hilfe, Diensten und Pferden, auf Lebzeit zu Mannlehen zu 8 Gulden mit 10 Malter Korn aus seinem Zehnten zu Niedergirmes (Girmeß by Weczphelar), den er mit dem Keller zu Gleiberg verleihen soll, belehnt hat. Siegler: Aussteller.