Schultheiß und Schöffen der Stadt Wertheim entscheiden in den Irrungen zwischen dem Grafen Johann von Wertheim und der Else Schadin wegen Synirer Fischgänge und der Laichen, wovon Graf Johann die Hälfte beansprucht, wehrend die Else Schadin 3/4 für sich will - daß wenn die Synirer kommen die Müllerin von den Fischen, die bei der Mühle gefangen werden, die Hälfte davon dem Grafen überlassen muß und die Fischer zu belohnen und beköstigen hat und daß ihr unter gleichen Bedingungen das Recht zustehe, die Synirer inwendig der Stadt "dem Fürstenwerde" fangen zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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