Georg August Fürst von Nassau erteilt dem Rittmeister Graff für dessen Dietenmühle bei Wiesbaden das Recht, dass daselbt auch die Leute von Wiesbaden, Bierstadt und Sonnenberg bei Überbürdung der Bannenmühlen dieser Orte mahlen lassen dürfen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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