Otto Krafft, Sohn des verstorbenen Otto Krafft und Bürger zu Ulm, und Margarethe Stribel (Striblin), Tochter des verstorbenen Hans Stribel, Krämer und Bürger zu Ulm, treffen folgende Heiratsabrede: 1) Das gemeinsame Vermögen, das bei Tod eines Ehepartners an den anderen fällt, besteht aus dem Anteil Margarethes am Erbe ihres Vaters, nach Abzug der Schulden, und 200 fl., die Otto als Widerlegung und Heimsteuer eingebracht hat. 2) Im Fall von Ottos Tod erbt sie das gemeinsame (Geld-)Vermögen, sowie ihre Kleinodien und Kleider, Silbergeschirr, Betten, Bettzeug und aller anderen Hausrat. Das Übrige fällt den anderen Erben zu. 3) Gehen aus der Ehe Kinder hervor, verfügt Margarethe im Fall von Ottos Tod als seine Witwe über die gemeinsame Hinterlassenschaft, muss davon aber die Kinder aufziehen und sowohl ihren als auch seinen Verwandten jährlich darüber Rechenschaft leisten. 4) Würde sich Margarethe nach Ottos Tod erneut verheiraten oder in ein Kloster eintreten, erhält sie zunächst ihren Schmuck und ihre Kleider, die Betten, sowie danach vom übrigen Vermögen den gleichen Teil wie jedes der Kinder. 5) Falls Margarethe vor Otto und ohne Kinder stirbt, kann sie zuvor testamentarisch über 100 fl. aus ihrer Heimsteuer verfügen. 6) In jedem Erbfall sollen mögliche Schulden zuerst getilgt werden.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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