Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinem Getreuen Antonius (Anthissen) von Heppenheim genannt vom Saal bewilligt hat, seine Ehefrau auf seinem Teil am Saalhof zu Alzey (des hoffs zu Altzey der Sal genant), der von der Pfalz zu Erblehen rührt, zu bewittumen. Antonius' Ehefrau mag die Güter nach Wittumsrecht auf Lebtag und nicht länger nutzen und genießen, wobei Mannschaft, Lehnschaft und Lehnsrecht des Pfalzgrafen davon unberührt bleiben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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