Bestätigung von Privilegien der Stadt Sontra
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Urk. 13, 4450
A I t 1368 September 8
Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe S >> 4 Se-So >> 4.19 Sontra (Werra-Meißner-Kreis)
1368 September 08
Abschrift, Papier.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Heinrich von Hessen verleiht Sontra das Privileg, dass zu Zeiten ihres Wochenmarktes von Mittwoch Nachmittag bis Donnerstag Abend keiner einen anderen wegen Schulden verklagen soll, es sei denn, die Beklagten kämen von auswärts. Des weiteren gewährt er ihnen das Privileg, Sendes fry zu sein, wie andere hessische Städte auch. Stellen die Bürger von Sontra neue Gebote auf, die dem Landgrafen nützen, wird er sie bestätigen. Bußzahlungen, die auf Grund der neuen Gebote anfallen, sollen zwischen ihm und der Stadt geteilt werden. Kommt es auf dem Schloss in Sontra zu Auseinandersetzungen während der Abwesenheit des Amtmanns, kann ein Schöffe diesen Streit schlichten. Desweiteren teilt er Einnahmen aus hoisten bruche mit der Stadt. Sind sich die Schöffen der Stadt in einem Urteil uneins sollen sie sich an das Gericht in Eschwege wenden. Siegel des Ausstellers.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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