Wolf von Hattstein, Ritter Konrad von Hattstein, derzeit Viztum zu Mainz, und Martin von Heusenstamm, derzeit Amtmann zu Höchst, bekunden, dass Wolf von Hattstein als Ehemann der Margarethe geb. Kämmerer von Worms gen. von Dalberg die Vormünder der Margarethe, die nach dem Tod des Hans Kämmerer von Worms gen. von Dalberg, als Tochter seines + Sohns Balthasar nächste Erbin, die Vormundschaft über sie laut Kammergerichtsbewilligung von 1534 übernommen hatten, nämlich Reinhard von Neuhausen als Ahnherr und natürlicher Vormund, Bastian (Joh. Sebastian) von Hürnheim, Doktor der Rechte und Beisitzer am kaiserlichen Kammergericht, als Stiefvater und Wolf Kämmerer von Worms gen. von Dalberg, Bruder des + Hans, als gesippter Freund des Stammes und Namens, von ihrer Vormundschaft und Verwaltung losgesprochen habe, nachdem sie (die Vormünder) vor den A. und Bastian von Heusenstamm die Rechnungslegung vorgenommen und alle Briefe, Silbergeschirr etc. an ihn (A. 1) übergeben hatten.