Kurfürst Philipp von der Pfalz verlängert Johann Mull, Bürger zu Köln, den Schirm, den dieser viele Jahre lang von ihm genossen hat, um weitere sechs Jahre. Er versichert, Johann und dessen Kinder gleich anderen Bürgern und Leuten zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinen Hofrichtern und Räten oder den mit Recht gewiesenen Instanzen genügt. Johann hat für sich und seine Kinder Treue und Huld gelobt und geschworen. Die 2 Gulden Schirmgeld, die er bislang gegeben hatte, hat der Pfalzgraf ihm aus Gnade für die sechs Jahre erlassen. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute, Diener und Untertanen um Beachtung und Sicherstellung von Schutz und Schirm an.