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Vor dem Gericht zu Sasbach reversiert Schmid Hans zu Sasbach über seine durch den verstorbenen Jakob Reiblin und dessen Ehefrau erfolgte Erbbelehnung mit 10 Joch Felds zu Sasbach gegen einen Jahreszins von 1 Viertel Korn.
Vor dem Gericht zu Sasbach reversiert Schmid Hans zu Sasbach über seine durch den verstorbenen Jakob Reiblin und dessen Ehefrau erfolgte Erbbelehnung mit 10 Joch Felds zu Sasbach gegen einen Jahreszins von 1 Viertel Korn.