Jutta Cotman, Priorin, Margareta Culrave, Subpriorin, und der Konvent des Jungfernklosters auf der Neustadt Lemgo beurkunden, daß der Lemgoer Bürger Gotschalck Culrave an Ernst Loman, ihren Diener, übergeben hat sein Recht und Eigentum an ihrem Wollenhause mit Hof, das sie Ernst Loman und seiner Mutter zu ihren Lebzeiten als Wohnung überlassen. Baureperaturen übernimmt Loman, Vermietung nur mit ihrer Zustimmung. Nach ihrem Tode fallen Haus und Hof mit allem, was in ihm erd- und nagelfest ist, an das Kloster zur Unterhaltung der gemeinen Tafel. Es folgen noch weitere Bestimmungen. Datum anno domini 1536 in profesto Palmarum. Original auf Pergament mit anhängendem Siegel (Rest).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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