Gräfin Elisabeth von Hohenlohe, Frau zu Lichtenberg und Witwe, reversiert gegenüber Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, der sie auf ihre Bitten hin in seinen besonderen Schirm genommen hat. Der Schirm soll ihre Schlösser, Städte, Dörfer, armen Leute, Höfe und anderes umfassen und gelten, solange sie in ihrem Witwenstuhl unverändert und bei ihren Kindern bleibt und sofern ihr der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Gräfin Elisabeth versichert, dass der Pfalzgraf nicht zum Schadensersatz für in der Zeit des Schirms erlittene Schäden verpflichtet ist, und verzichtet für sich und ihre armen Leute auf alle diesbezüglichen Forderungen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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