Christian ("Cristan") [Bedrot], Abt des Klosters Stams ("sant Johanns Stambs") im Brixener Bistum, bekennt für sich und den Konvent, daß er Michel Klenck zu Leutkirch auf Lebenszeit der Gebrüder Hans und Jörg der Schedler, Bürger daselbst, den halben Widemhof der Pfarrei Leutkirch verliehen hat. Die andere Hälfte hat Ulrich Tilper inne. Klenck hat die Gerechtigkeit, die Melchior Fryherr d.J. daran hatte, ausweislich eines darüber errichteten Kaufbriefs gekauft. Der Beliehene muß, solange die Brüder Schedler leben, den Hof persönlich bewirtschaften. Er darf ihn nicht belasten oder veräußern und muß ihn in gutem Zustand halten, auch die Abgaben laut des alten, von den Schedlern ausgestellten Bestandbriefs leisten. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen und Tod der Schedler fällt die Hofhälfte dem Kloster heim. In diesem Fall muß der Hof gemäß der Landessitte mit Mist und Stroh zurückgelassen werden.