Obligation des Christoph Bernhard von Galen, Fürstbischof zu Münster, in der er bezeugt, dass er mit Zustimmung der Landstände und des Domkapitels Münster aufgrund der Widersetzlichkeit der Stadt Münster von seinem Bruder Heinrich von Galen zu Assen, Drost zu Vechta, ein Kapital in Höhe von 1.000 Reichstalern aufgenommen habe. Als Spezialunterpfand werden die jährlichen Pachteinnahmen aus dem zum Amtshaus Wolbeck gehörenden Kornzehnten zu Ahlen mit zugehöriger Ostmühle und Ländereien genannt. Es folgen Ausführungen zur Entrichtung der jährlichen Rente, Schadloshaltung und Loskündigung. Ankündigung des Siegels der fürstlichen Kammer und des Domkapitels sowie Unterschriftsankündigung des Landesherrn. Rückzahlungsvermerk vom 8. März 1746 und Sichtvermerk vom 13. August 1750

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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