Die Grafen Wilhelm und Hans Jakob von Eberstein schließen nach dem Tode ihres Vaters, des Grafen Bernhard, unter Vermittlung ihres Bruders, des Grafen Bernhard, Domherrn zu Straßburg, und ihres Schwagers, des Grafen Philipp von Hanau-Lichtenberg, einen Erbvertrag ab, bezüglich der von ihrem Vater hinterlassenen Verlassenschaft.