Vergleich zwischen dem Ulmer Ratsherren Anton Schermar auf der einen Seite sowie Georg ("Jerg") Hartmann von Weinstetten [Gde. Staig/Alb-Donau-Kreis] als derzeitigem Inhaber eines Gutes in Weinstetten, das ihm Anton Schermar zu Erbrecht verliehen hat, und Johann Held von Steinberg [Gde. Staig/Alb-Donau-Kreis] als künftigem Inhaber des Gutes auf der anderen Seite betreffend die Übergabe des Gutes an Johann Held und die Rückzahlung eines Kapitals, das Anton Schermar Georg Hartmann geliehen hat.