Thomas Heinrich Keller, Richter, und die Schöffen des Landgerichts Mülheim Johann im Bungert, Caspar Diepenbeck, Hermann im Lepgen, Dahm Kellermann, Thieß Hoffmann, Jorgen Steinhaußen bekunden, dass 1680 Okt. 21 zu Lebzeiten des verstorbenen Richters Dr. Landgrötter vor ihnen erschienen sind Dietrich von Haan (Haen) und seine Ehefrau Merriken im Springe u. bekannt haben, dass sie den Eheleuten Dahm im Siepen und Gretgen den dritten Teil des Kotten im Springe in der Honnschaft Mellinghofen, Merrikens Erbteil, das durch Marksteine gekenntzeichnet ist, verkauft haben für 200 kurrente Taler je zu 30 Stüber Klevischer Münze. Sollte die Zahlung nicht möglich sein, soll bis zum Ablösungstag, der ein Vierteljahr vorher anzukündigen ist, eine Rente gezahlt werden. 33 kurrente Taler, die als Belastung auf dem Gut liegen, sollen an Hermann Papen d. Ä. gezahlt werden, dazu 2 vortreffliche Kleister an Trintgen und Jäspergen, die Kinder der Merriken und ihres Mannes Heinrich im Siepen, wenn sie erwachsen sind.

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Stadtarchiv Mülheim an der Ruhr
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