Bischof Franz Egon von Straßburg bekennt, dass der Beitrag des Klosters Allerheiligen zu den dem Bistum zum Rückkauf der Herrschaft Oberkirch von Württemberg bewilligte Subsidium charitativum und zu der dem Bistum auferlegten Türkenhilfe den Privilegien des Klosters in keiner Weise nachteilig sein solle.