Akten betr. den wegen Abnahme der Jahresrechnung und Eingriffen des Großrichters Schmitz bzw. der preußischen Regierung im Hospital entstandenen Streit
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Vorl. Nr.: 9038
Lent $28$ 288
A Stadtarchiv Soest, Bestand A (1166-1750)
Stadtarchiv Soest, Bestand A (1166-1750) >> 18. Armen- und Wohlfahrtswesen >> 18.4 Hohes Hospital >> 18.4.11 Besitz und Einkünfte >> 18.4.11.11 Rechnungssachen, Rechnungsabnahme
1713 - 1716
Enthält in chronologischer Reihenfolge: 1713 Juli 29: Johann Heinrich Weissenfeller, Vogt des Hospitals, beschwert sich im Namen der ersten Meisterin, Jungfer Molleri, und der anderen Meisterinnen über das Verhalten der Jungfer Bueser, die sich über die ungerechte Verteilung der Einkünfte beschwert und Rechnungseinsicht verlangt hat. (Bll. 49-50); 1713 Juli 31: Vernehmungsprotokoll der Jungfern Pommers, Büser, Molleri und Kötter wegen der Beschwerde über die Zustände im Hospital. (Bll. 51-52); 1713 Juli 31: Vernehmungsprotokoll der Jungfern Moleri und Kötter wegen der Beschwerde der Jungfer Schuerhoff. (Bll. 53-54); 1713 Juli 31: Anton Schürhof, Ratverwandter zu Soest, Vater einer der jüngsten Jungfern im Hohen Hospital, beschwert sich beim Magistrat über die ungerechte Verteilung der Einkünfte unter die 18 Jungfern und über die schlechte Behandlung seiner Tochter, einer Calvinistin, durch die Meisterinnen im Hospital [Anmerkung: Nöllen Hof in Theiningsen gehörte dem Hospital, desgl. ein Bauernhof, Feldshoff]. (Bll. 55-58); 1713 Aug. 3: Entscheid des Rates über die Beschwerde des Schuerhoff usw. (Bl. 7); 1713 Aug. 4: Die Beschwerde der Jungfer Schuerhoff über die Zustände im Hospital. (Bll. 5-6); 1713 Sept. 9: 1. Aufforderung der preußischen Regierung zu Cleve an den Richter Arnold Willebrandt Schmitz zu Soest, die anliegende Beschwerde der Jungfern im Hospital über die schlechte und ungerechte Verwaltung der vier Meisterinnen zu untersuchen. 1713 Aug. 3: 2. Entgegnung der Meisterinnen und einiger Jungfern aus dem Hospital an den Rat zu Soest nebst einer Anlage; 1714 Jan. 10: 3. Notariatsakten des Joh. Sebastian Aussel mit Entgegnung der Meisterinnen an den Großrichter Schmitz über die Beschwerden; 1714 März 10: 4. Der Gerichtsbote Goswin Sangen hat im Auftrag des Großrichters vom Klostervogt des Hospitals die Abrechnung eingefordert, der ihm beschieden, der Rat der Stadt Soest habe ihm die Herausgabe verboten; 1714 Mai 29: 5. Großrichter Schmitz untersagt unter Berufung auf das Bischofsrecht des preußischen Königs dem Magistrat zu Soest, dem Klostervogt des Hospitals die Herausgabe der Lagerbücher und Jahresabrechnungen zu verbieten; 6. Die Meisterinnen behaupten, eine besondere Zustimmung der Regierung zur Wahl der Meisterinnen sei nie üblich gewesen. Sie bitten den Rat, der Regierung dies mitzuteilen. (Bll. 42-47) 1713 Okt. 3: Aufforderung des Richters Schmitz an die Meisterinnen des Hospitals, binnen 24 Stunden ein Schuldenverzeichnis sowie die Jahresrechnung des Hospitals einzureichen; 1713 Okt. 4: Der Hospitalvogt Weissenfeller teilt dem Rat mit, daß der Großrichter Schmitz bereits einige Pächter des Hospitals habe zu sich kommen lassen; 1713 Okt. 4: Abwehrschreiben des Rats an die Regierung gegen dieses Vorgehen des Großrichters. (Bll. 1-4); 1714 Jan. 4: Der Rat wehrt sich gegen die Forderung der Regierung, dieser alljährlich die Abrechnungen des Hospitals vorzulegen und gegen das Bestätigungsrecht der Regierung. (Bl. 48); 1714 Febr. 6: Der Rat der Stadt Soest wehrt sich, eine Beaufsichtigung des Hospitals durch Richter Schmitz als Beauftragten der preuß. Regierung zuzulassen, die Ordnung im Hospital sei eine rein städtische Sache; Anlage: Vernehmungsprotokoll des Klostervogts Weissenfeller über den angeblich abergläubischen Weihnachtsbrauch im Hospital. (Bll. 8-11); 1716 Sept. 14: 1. Jo. Laurentius Schoof verlangt eine Abschrift der Beschwerde, welche die Jungfer Pamer gegen die Jungfern Büser, Schuerhoff, Schoff erhoben hat. 2. Entwurf der Entgegnung des Ratssekretärs Becker. 1716 Sept. 8: 3. Befehl des Rates an die Jungfern im Hospital, die Streitereien einzustellen; 1716 Sept. 30: 4. Nochmals ein gleicher Befehl. Die Rechnung soll in alter Weise eingereicht werden; 1716 Okt. 4: 5. Trotz neuer Beschwerden der jüngsten Jungfern soll die alte Hausordnung im Hospital bleiben. (Bll. 59-66).
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:53 MEZ