Diebold von Hohengeroldseck überlässt Peter Volsch sein Viertel zu Reichshofen mit Zwing, Bann, näher aufgelistetem Zugehör im Burgfrieden und dem Recht zu Einsetzung von Schultheißen und Boten für 750 Gulden. Die Summe setzt sich aus unterschiedlichen Posten zusammen: 400 Gulden sind das Hauptgeld einer Gülte über 20 Gulden, die Diebold einst Margarete Schott, Witwe des Straßburger Altammeister Wilhelm Bechtolt, verpfändet hatte, woran Ulrich Bock (+) Mitschuldner geworden ist. 250 Gulden stammen aus daraus säumigen Zinsen, die an Ulrichs Erbe, den Ritter Peter Volsch, zu zahlen sind und den deshalb angefallenen Gerichtskosten für das Hofgericht zu Rottweil. 100 Gulden hat Peter in bar bezahlt. Diebold behält sich und seinen Erben ein Öffnungsrecht gemäß des Burgfriedens in der Stadt und dem Schloss zu Reichshofen vor; auch Peter Volsch und seine Erben dürfen nur mit maximal zehn Pferden dort einreiten. Das überlassene Viertel war unbeschwert abgesehen von 5 Gulden an Hans von Brandeck und 3 ¾ Gulden. Diebold verspricht Werschaft und für den Fall, dass der Zinsertrag aus dem Viertel durch Kriegs- oder Unglücksfälle weniger als 30 Gulden Gülte betragen würde, diese entsprechend aufzustocken. Im Gegenzug soll Peter Volsch alles, was über die 30 Gulden hinausgeht, Diebold und seinen Erben auf Rechnung übergeben. Der Verkäufer und seine Erben erhalten ein Wiederkaufsrecht für 750 Gulden. Peter Volsch und seine Erben dürfen das Viertel zu gleichen Bedingungen weiterverkaufen. Es folgen weiteren Klauseln bezüglich des Hofgerichtsurteils zu Rottweil. Zur Besiegelung wird Graf Heinrich zu Henneberg, Domherr und Schulherr des Straßburger Domstifts, gebeten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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