Appellationis Auseinandersetzung um die Aufteilung eines Erbes
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(1) 3905
Wismar Z 12 (W Z 1 n. 12)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 26. 1. Kläger Z
(1701) 12.02.1701-04.05.1702 (1702)
Kläger: (2) Christian Zink, Gewürzhändler zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Hinrich Ladendorf und Johann Jahn als Vormünder des Jeremias Haare (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. vom 12.02.1701 um Fristverkürzung für den Kl. zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil fordert das Tribunal den Kl. am 14.02. zur Vorlage seines Schriftsatzes binnen 3 Wochen auf. Am 04.03. trägt Zink vor, daß zwischen den Parteien ein Streit um die Aufteilung des Erbes seiner Frau entstanden sei, nachdem ein Schreiben der Verstorbenen gefunden worden sei, das 6 Jahre vor der Heirat mit Kl. aufgesetzt und nicht gerichtlich oder notariell bestätigt worden ist. Wegen der darauf gründenden Forderungen der Bekl. soll der Kl. entweder sein Haus räumen oder die 800 Rtlr, die jemand anders dafür geboten hat, bezahlen. Der Kl. bittet das Tribunal um Berichtigung dieses Urteils und Bestätigung des unbekümmerten Besitzes des Hauses. Das Tribunal fordert das Ratsgericht am 07.06. zum Einsenden der Akten der Vorinstanz auf. Diese gehen am 17.10. ein, am selben Tag bitten die Parteien um ihre Eröffnung, die das Tribunal am 21.10. auf den 04.11.1701 ansetzt. Am 24.01.1702 bitten die Parteien, am 27.01. die Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 01.05.1702 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts, am 05.07.1702 sendet es die Akten zurück an den Rat.
Instanzenzug: 1. Vormundschaftsgericht 1700 2. Ratsgericht 1700-1701 3. Tribunal 1701-1702
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 19.01.1701; von Notar Andreas Wagner aufgenommene Appellation vom 20.01.1701; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 30.06.1701; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. v. Bremen vom 15.10.1701 und der Bekl. für Dr. Gerdes vom 08.01.1702
Beklagter: Hinrich Ladendorf und Johann Jahn als Vormünder des Jeremias Haare (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. vom 12.02.1701 um Fristverkürzung für den Kl. zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil fordert das Tribunal den Kl. am 14.02. zur Vorlage seines Schriftsatzes binnen 3 Wochen auf. Am 04.03. trägt Zink vor, daß zwischen den Parteien ein Streit um die Aufteilung des Erbes seiner Frau entstanden sei, nachdem ein Schreiben der Verstorbenen gefunden worden sei, das 6 Jahre vor der Heirat mit Kl. aufgesetzt und nicht gerichtlich oder notariell bestätigt worden ist. Wegen der darauf gründenden Forderungen der Bekl. soll der Kl. entweder sein Haus räumen oder die 800 Rtlr, die jemand anders dafür geboten hat, bezahlen. Der Kl. bittet das Tribunal um Berichtigung dieses Urteils und Bestätigung des unbekümmerten Besitzes des Hauses. Das Tribunal fordert das Ratsgericht am 07.06. zum Einsenden der Akten der Vorinstanz auf. Diese gehen am 17.10. ein, am selben Tag bitten die Parteien um ihre Eröffnung, die das Tribunal am 21.10. auf den 04.11.1701 ansetzt. Am 24.01.1702 bitten die Parteien, am 27.01. die Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 01.05.1702 bestätigt das Tribunal das Urteil des Ratsgerichts, am 05.07.1702 sendet es die Akten zurück an den Rat.
Instanzenzug: 1. Vormundschaftsgericht 1700 2. Ratsgericht 1700-1701 3. Tribunal 1701-1702
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 19.01.1701; von Notar Andreas Wagner aufgenommene Appellation vom 20.01.1701; von Tribunalspedell Johann Erhard Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 30.06.1701; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. v. Bremen vom 15.10.1701 und der Bekl. für Dr. Gerdes vom 08.01.1702
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ