1.) Ein freier Burgsitz in der Burg und der Stadt Immenhausen [Stadt, Lkr. Kassel]; 2.) drei Hufen Land zu Immenhausen mit Zubehör; 3.) ein freier...
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Urk. 14, 8761
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Meisebug, Nr. 2
A I u, von Meysebug sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe M >> Me >> Meisenbug, von >> 1300-1499
1428 April 12
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 1.) Ein freier Burgsitz in der Burg und der Stadt Immenhausen [Stadt, Lkr. Kassel]; 2.) drei Hufen Land zu Immenhausen mit Zubehör; 3.) ein freier Burgsitz und zwei Hufen Land zu Felsberg [Stadt, Schwalm-Eder-Kr.]; 4.) das Burglehen, Haus und Hof sowie zwei Hufen Land, mit ihrem Zubehör zu Lichtenau [Stadt, Werra-Meißner-Kr.] ohne Abgaben, alles zu Burglehen. Des Weiteren: 5.) das Katzenrod [Wüstung in der Gemarkung der Stadt Melsungen, Schwalm-Eder-Kr.] vor Melsungen [Stadt, Schwalm-Eder-Kr.]; 6.) halb Niedervorschütz [Stadtteil von Felsberg, Schwalm-Eder-Kr.] mit Gericht und Recht, und was die 1428 Belehnten sonst zu Niedervorschütz haben, nämlich 7.) die freie Trift und die Ems; 8.) das Dorf Cappel [Stadtteil von Fritzlar, Schwalm-Eder-Kr.] mit allem Zubehör; 9.) das Gut zu Reichensachsen [Ortsteil der Gem. Wehretal, Werra-Meißner-Kr.], das früher die (Burleche) besessen haben; 10.) das Gut zu Vierbach [Ortsteil der Gem. Wehretal, Werra-Meißner-Kr.], das früher die Familie Haupt (Houbte), Bürger zu Eschwege, gehabt hat und welches Landgraf Hermann von Hessen Hermann Meisenbug zu Lehen gegeben sowie von Geschoss und Bede befreit hat; bis dahin vorhandenes Eigengut der 1428 Belehnten, das sie nun dem Landgrafen auftragen, nämlich: 11.) Gebenrod [Wüstung in der Gemarkung Velmeden, Stadt Hessisch Lichtenau, Werra-Meißner-Kr.], gelegen zwischen Velmeden [Stadtteil von Hessisch Lichtenau, Werra-Meißner-Kr.] und Hausen [Stadtteil von Hessisch Lichtenau, Werra-Meißner-Kr.] mit Zubehör; 12.) die Gülte, die sie an den Hufen zu Weidelbach [Stadtteil von Spangenberg, Schwalm-Eder-Kr.] haben; 13.) das Gadem zu Oberndorf [Wüstung in der Gemarkung Retterode, Stadt Hessisch Lichtenau, Werra-Meißner-Kr.]; 14.) dreieinhalb Hufen Land, wovon zwei vor dem genannten Gadem zu Oberndorf liegen, vor dem (Eichenberge); 15.) anderthalb Hufen Land, die (Sturewalt) heißen; 16.) eine Hufe Land zu Crumbach [Ortsteil der Gem. Lohfelden, Lkr. Kassel] mit Zubehör, alles als Mannlehen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann von Meisenbug, Hermann von Meisenbug
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann von Meisenbug, Hermann von Meisenbug
Belehnte/r: Johann und Hermann von Meisenbug, Brüder
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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