Weiprecht Egen, Balleier in Franken und Komtur der Johanniterkommende in Würzburg, beurkundet: Abt Gerhard [Klinkhart] und der Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg auf der einen Seite sowie der Würzburger Domherr Balthasar von Maßbach haben sich verpflichtet, ihre Streitigkeiten wegen eines Gütleins und seiner Zugehörungen in Dorf und Gemarkung Veitshöchheim (Veiczhocheim) durch ein Schiedsgericht beilegen zu lassen. Dieses Schiedsgericht besteht aus ihm als Vorsitzendem sowie dem Abt des Klosters Oberzell Siegfried und dem Edelknecht Wilhelm von Stettenberg zu Veitshöchheim als Vertreter des Klosters St. Stephan sowie dem Würzburger Domherren Friedrich Schoder und dem Edelknecht Johannes Gusbacher als Vertreter des Balthasar von Maßbach. Nach Verhör der beigebrachten Zeugen und Untersuchung der vorgelegten Beweismittel haben sie nun einmütig das Gütlein dem Kloster St. Stephan zugesprochen. Der geben ist 1414 am nesten dinstag vor sant Gallen tag in capitelhaus zu den Parfuszen zu Wirczburg. Aussteller: Weiprecht Egen. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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