Der Warburger Bürger Hermann von Deisel1) und seine Frau Hampe stiften für eine Memorie eine jährlich zu Michaelis (29. September) zu zahlende Rente von einer halben Mark Warburger Pfennigen, die dem Gedächtnis Johanns von Deisel, dessen Frau Iseken und Sohns Bertold, Hermanns Loveneman, Hermanns ute der Molen und dessen Frau Kunne sowie aller anderen dieser Geschlechter dienen soll. Diese Memorie soll dienstags nach Michaelis im Kl. Wormeln gehalten werden, und zwar sollen die Klosterjungfern montags nach Michaelis die Vigil nach der Gewohnheit des Klosters und dienstags zwei Seelenmessen singen. Danach sollen der Propst sechs Pfennige, der Kapellan drei Pfennige und der Küster zwei Pfennige von der halben Mark erhalten, den Rest des Geldes aber die Klosterjungfern, die an der Vigil und Seelenmesse teilgenommen haben, untereinander gleichmäßig teilen. Welche von ihnen an der Vigil, jedoch nicht an der Seelenmesse teilgenommen hat, soll nur den halben Anteil erhalten. Ebenso soll verfahren werden, wenn eine von ihnen an der Seelenmesse, aber nicht an der Vigil teilgenommen hat. Hat eine der Klosterjungfern aber an beiden nicht teilgenommen, soll sie auch nichts erhalten. Die halbe Mark soll jährlich aus den Einkünften des Hopfenbergs der Stifter genommen werden, der am Wiegelstein liegt, wo das Wasser bei Kleinenbergs Hopfenberg austritt, und den die Stifter vom Kloster zu Pachtrecht inne haben. Wird die Memorie versäumt, soll die nächsten Nachkommen das Geld zu Gottes Ehre ohne derer von Wormeln Einspruch verwenden. Der Aussteller kündigt sein Siegel an.