Abrechnung des Pfleggerichts Schärding über die Einnahmen (u.a. Gerichtswändel, z.B. Strafen für Rauferei, Beleidigung oder Leichtfertigkeit; Mühl- und Rauchfangstrafen, Salzstrafen, Bürgerstrafen, Polizeistrafen, Fürkauftsrafen, Freigeld, Strafen für falsches Maß und Gewicht, Strafen für Verstöße gegen Mandate und besondere Befehle, Gotteslästerung) und Ausgaben (u.a. Besoldung, Botenlöhne, Zehrung, auf Gefangene)