Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind die Erben des verstorbenen Burkhardtsmüllers Andreas Müller erschienen. Es handelt sich dabei um seine Witwe Veronika geborene Beck und ihre vom Rat verordneten Pfleger, den Bader und Wundarzt Johann Friedrich Henseler und den Leinweber Georg Müller, die Süßbäcker und Gebrüder Johann Markus und Johann Peter Müller, den Weißgerber Bartholomäus Hutzelsieder und den Süßbäcker Peter Scheiblen als Vertreter ihrer Ehefrauen Barbara und Sabina geborene Müller sowie den vom Rat bestellten Pfleger ihrer Ehefrauen, den Rotgerber und Vorgesetzten der Rotgerberzunft in Ulm Jakob Neubronner, und schließlich um die noch ledige Veronika Müller und ihre Pfleger, den erwähnten Jakob Neubronner und den alten Schwestermüller Johann Braun. Sie haben vorgebracht, dass sie die Planken- oder Burkhardtsmühle in Ulm am Weinhofberg bei den zwei Brücken über die Blau [abgegangene Mühle, Bereich westlich Weinhofberg 5] mit allen Zugehörungen und Gerätschaften geerbt haben. Dazu gehören auch noch ein jährlicher Zins in Höhe von 3 Pfund und 14 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung, der ihnen von dem Stegbad [ehemaliges Badstube, Weinhofberg 7], das derzeit der Rotgerber Jakob Neubronner der Jüngere besitzt, zu entrichten ist, sowie 1 Tagwerk Wiesmahd vor dem Herdbruckertor [abgegangen, Donaustraße, Bereich östlich von Herdbruckerstraße 30, Lagerbuch Nr. 3/1] im Ried bei der Grabenwiese [heute Gemarkung Neu-Ulm]. Da ihnen dieser Besitz derzeit keinen Nutzen bringt, haben sie ihn dem gewesenen Metzger und Ulmer Bürger Jakob Fetzer verkauft. Die Mühle ist mit jährlichen Abgaben belastet sowie als Pfand für ein Darlehen in Höhe von 2.600 Gulden eingetragen. Der Käufer hat die Rückzahlung des Darlehens übernommen und ihnen für den Besitz noch zusätzlich 3.500 Gulden zugesagt. Davon hat er ihnen 2.400 Gulden bar bezahlt und für die Restsumme ausreichende Pfänder verschrieben. Daher hat der Käufer nun um die Beurkundung des Verkaufs gebeten. Dazu sind sie aber nicht in der Lage, da sie teilweise nur als Pfleger gehandelt haben und ihre Pfleglinge zum Teil noch minderjährig sind. Sie bitten daher den Rat um Hilfe. Nach Untersuchung der Angelegenheit erklärt der Rat, dass der Verkauf gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts zum Verkehrswert des Besitzes erfolgt ist. Er kann daher dem Käufer unter dem Stadtgerichtssiegel beurkundet werden und erlangt dann Rechtskraft.