Einspruch gegen die Versteigerung des Rittersitzes Schlangenholt durch die Grafen von Limburg-Velen-Styrum (1755), Versuch der Annullierung des 1693 erfolgten Verkaufs an Stephan Vincent von Quad zu Kreuzberg und seine Ehefrau, geb. v. Hoven wegen Nichterfüllung der Bedingungen: Bezahlung der Schulden bei den Erben Horst zu Wilbering und Graf Merveldt sowie ersatzweiser Einräumung des Gutes Wevershof, Kirchspiel Gahlen. Designatio pertinentiarum (Lehnsbrief über Wedelinghoff, Kirchspiel Gladbeck, Gut Vechte16 im K. Kirchhellen), insbesondere Aestimation in Forstangelegenheiten (1671-76)