Jakob Molter, Schultheiß zu Roigheim (Royckhein), bekundet, dass er Kurfürst Philipp von der Pfalz eine Summe Geld "rechter redlicher schuld schuldig" ist, nämlich 75 Gulden, die von dem vorherigen Keller zu Möckmühl, Hans Schifflin, an ihn gefallen (erwachssen) sind, nachdem Jakob dem Pfalzgrafen jährlich 12 Gulden vom Bad zu Roigheim zu geben verpflichtet ist. Weiter sind von Augustin Adelmann (-man), Keller zu Möckmühl, an Jakob weitere 5 Gulden gefallen, sodass die Schuldsumme insamt 80 Gulden beträgt. Der Aussteller hat sich um die Schulden mit Junker Heinrich von Helmstatt, Amtmann zu Weinsberg, und dem Augustin Adelmann dahin vertragen, dass Jakob für die 80 Gulden dem Pfalzgrafen jährlich 4 Gulden zu St. Johannistag [24.06.] von auf seinen Gütern gelegten Gülten geben und an den Keller zu Möckmühl reichen will. Es folgt eine Beschreibung der Güter, darunter Häuser, Äcker und Wiesen mitsamt der von ihnen fallenden Zinsen und Empfänger, darunter u. a. das Kloster Amorbach. Bei Zinsversäumnis darf der Keller zu Möckmühl die Güter einziehen. Jakob und seine Erben mögen einen Gulden Zins unter Reichung von 20 Gulden Hauptgeld ablösen. Jakob Molter verspricht die unverbrüchliche Einhaltung und bittet Junker Hartmann Stumpf von Schweinberg (Stumpffen von Sweinberg) um Besiegelung.