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Agneß [von Boyneburg gen. von Honstein, Aebtissin des Stifts St. Cyriaxberg zu Eschwege], beleiht die 'gefettern' Mercze und deren Erben gegen ei...
Urk. 22 Cyriacuskloster Eschwege - [ehemals: A II]
Cyriacuskloster Eschwege - [ehemals: A II] >> 1475-1499
[Vor 1481 Juli 17]
Konzept auf Papier ohne Datum. Rückw. gleichzeit. Rubrum: Copie der verschribunge über die badestoben etc., item ethliche sendelbrief.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Agneß [von Boyneburg gen. von Honstein, Aebtissin des Stifts St. Cyriaxberg zu Eschwege], beleiht die 'gefettern' Mercze und deren Erben gegen einen jährlich auf Walpurgis oder im nächsten Monat danach fälligen Erbzins von 2 rhein. fl. mit einer unbebauten Stätte neben dem 'verbehuß' bis an das 'molhuß' gelegen vor der moelpforte, um darauf eine Badstube zu bauen. Bei Zinsrückstand ist das Stift berechtigt, das Bad der Stube niederzulegen oder bis zur Zahlung in Gebrauch zu nehmen. Aenderungen im Besitz der Badstube sollen von der Genehmigung des Stifts abhängig sein und Erbzins, Lehnrecht und 'keiserliche frieheit und gerechtikeit' des Stifts unberührt lassen. Die Aebtissin und die Jungfrauen des Stifts sollen mit ihren Mägden (mayden) das Bad jederzeit umsonst benutzen dürfen.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Huyskens Nr. 156.