Mainz, 1576.07.03. (Richter Valentin Spieß). Eheberedung zwischen dem Schiffmann Johann Weltz von Hallstadt und Anna, Ww. Hans Jacobs, B. und Schiffmanns zu Vilzbach: Er bringt 50 fl., sie ihre Rockenteilsnahrung in die Ehe. Aus voriger Ehe hat sie drei Kinder: Eva, Christina und Elschen; diese erhalten als Vaterteil im voraus 300 fl. (versichert auf das elterliche Haus zu Vilzbach), also je 100 fl. (vererbbar von einem aufs andere), und Einkindschaft. Für den Fall, daß die neue Ehe kinderlos bliebe, wird vereinbart: Stirbt er zuerst, so erhalten seine nächsten Verwandten 20 fl., alles übrige seine Frau und die Kinder. Stirbt sie zuerst, so erhält er seine 50 fl. zurück und aus der Nahrung seiner Frau 100 fl. samt dem Schwertteil der ehelichen Errungenschaft, alles übrige die Kinder. Die Vormünder der Kinder, Hans Hebbel und Konrad Safran, beide B. zu Vilzbach, stimmen zu. Z.: Herr Konrad Unkel, Beseher, und Theis Merkel zu Vilzbach. Zustimmung des Kämmerers (Anton v. Wildberg, Domscholaster).