Notiz über eine Abmachung zwischen Kurfürst Philipp von der Pfalz und Bischof Lorenz von Würzburg einer- sowie dem Ritter Ludwig von Hutten andererseits wegen des Wiederkaufs von Stadt, Schloss und Amt Lauda (Luden), was Ludwig derzeit besitzt. Daran maßt sich der Bischof für sein Stift an, die Erbgerechtigkeit und Wiederlösung gegenüber der Pfalz zu haben. Nun wird verabredet: [1.] Ludwig und seine Erben sollen dem Würzburger Bischof und Stift bis Cathedra Petri [= 22.2.] Lauda mit Zugehör, wie es vom Pfalzgrafen gekauft worden war, gänzlich abtreten und den Wiederkauf zu nachgenannter Summe gestatten. Die Einwohner sind von ihren Gelübden und Eiden zu befreien und an den Bischof als ihren Erbherrn zu weisen. [2.] Der Bischof bezahlt die 25.000 rheinische Gulden nach Landeswährung zu Franken gegen Quittung und Verzichtsbrief Ludwigs. [3.] Ludwig macht etliche Schäden geltend, die ihm durch solche Abtretung und des Kaufs wegen entstanden sind. Dafür erhält er vom Pfalzgrafen und dessen Erben mit der Abtretung 4.000 rheinische Gulden in bar. [4.] Sollte Ludwig bis Cathedra Petri weitere Gerechtigkeiten oder Urkunden anzeigen, womit der Wiederkauf angefochten werden kann, ist ihm dies unbenommen. [5.] Ludwig soll alle Schriftstücke, die er über die Sache von der Pfalz oder anderen hat, mit übergeben.