Dekan und Kapitel der Paderborner Kirche beurkunden, daß die beauftragten Exekutoren eintreiben würden von dem Pfarrer, der Priorin und dem Schwesternkonvent in Lemgo die Früchte des ersten Vakanzjahres der Kirche, die durch Verzicht des ehemaligen Rektors Conrads von Honovere erledigt und nach einem bischöflichen Statut mit ihrer Zustimmung zur Reparatur und Befestigung der Bewehrung ihrer Kirche auf 10 Jahre hin zu verwenden sind. Priorin und Konvent bekommen 6 Mark Osnabrücker Pfennige unter Vorbehalt der beiderseitigen Rechte. Auch ist zugestanden, daß während der Dauer des Statuts nach dem Abscheiden oder Abgang des Rektors der Kirche Schwestern und Rektoren nach dem Statut nichts zu zahlen brauchen, auch von ihnen nichts einzuziehen ist. Datum feria sexta ante Bartholomei sub sigillo capituli nostri quo ad causas utimur anno domini 1332. Original auf Pergament mit anhängendem Siegel (ein Stück abgebrochen).