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60 Gulden als Burglehen zu Gemünden [Gemünden (Wohra), Stadt, Lkr. Waldeck-Frankenberg], wogegen der 1384 Belehnte dem Grafen von Ziegenhain sechs...
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Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Riedesel, Nr. 22
A I u, von Riedesel sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe R >> Ri >> Riedesel >> 1300-1399
1384 Juli 29
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: 60 Gulden als Burglehen zu Gemünden [Gemünden (Wohra), Stadt, Lkr. Waldeck-Frankenberg], wogegen der 1384 Belehnte dem Grafen von Ziegenhain sechs Gulden Geld jährlicher Gülte auf seinem eigenen Gut, nämlich aus fünf Morgen Land beieinander gelegen vor der Stadt Gemünden zwischen dem Wiesenweg und der Struth, aufgegeben hat, die er zwar ebenfalls wieder als Burglehen empfangen hat, aber mit 60 Gulden Geld wieder lösen kann, wodurch dann aber das Lehnsverhältnis aufgelöst wird. [Ehemals Lehen der Grafen von Ziegenhain]