Wegen vielen von jenseits den Untertanen zugefügten Bedrängnissen, in spec. wegen dem Reinhardshof den Bestenheidern abgenommenen Fruchtgarben und zu sich gezogenen Äckern, sodann Beeinträchtigung der Ödengesäßer Schaftrieb und Gerechtigkeit, nicht weniger wegen abgeschnittenen Waidgang den Wertheimern, sofort wegen Aufnahme Katholischer zu Bürgern und Untertanen, erhält Graf Max Carl ein Mandatum de non via facti, sed iuris procedendo, nec gravando aut jura condominii violando et resp. restituendo et in spec. receptionem subditorum non impediendo S.C. sub term. et poena 20 marcarum auri. Ferner erhält er mandatum arctius. Da hierauf Gegenteil einkommt, exceptione sub et obreptionis, und dieser coiciert wird, kommt es auch bis ad quadriplices, welche ad notitiam auch dieser Seite coiciert wird.