Hans Entenfuß, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Hans Schweicker Schmidt und seiner Ehefrau Anna über 60 Gulden gegenüber Dekan und Kapitel des St. German- und Moritz-Stifts zu Speyer.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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