Vertrag zwischen Martin Frey zu Haisterkirch, Inhaber eines Waldseeischen Spitalguts daselbst, und den Eigenleuten des Klosters St. Peter zu Waldsee: Konrad Held, Georg Ott, Gerichtsammann zu Haisterkirch, und Simon Ott, sowie dem Rotischen Eigenmann Michael Schaffeitlin über die Nutzung eines Brunnens, der auf ihren Wiesen entspringt. Das Wasser hat Martin Frey schon seit 8 Jahren auf seinen Hof geleitet, was die genannten anderen Interessenten nicht dulden wollen. Das Ergebnis von Verhandlungen ist dieser Vertrag, der dem Aussteller die Benutzung des Wassers unter gewissen Einschränkungen zuspricht. Siegler: Thomas Waibel, Dr. beider Rechte, erbtruchsessischer Rat und Sekretär zu Wolfeck. Orig. Perg., 1 S. in Holzkapsel anh., gut erh.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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