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Wolff Jacob Graf zu Schwartzenberg und Herr zu Hohenlaundsperg verpflichtet sich durch eigenhändige Unterschrift, seine "Cenntbarliche Ober- und Gerechtigkeit" zu Marktscheinveldt, sonderlich nicht in Frevelssachen, über Nürnberger Untertanen auszudehnen und es beim Vertrage von 1466 zu belassen.

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Staatsarchiv Nürnberg
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