Wolff Jacob Graf zu Schwartzenberg und Herr zu Hohenlaundsperg verpflichtet sich durch eigenhändige Unterschrift, seine "Cenntbarliche Ober- und Gerechtigkeit" zu Marktscheinveldt, sonderlich nicht in Frevelssachen, über Nürnberger Untertanen auszudehnen und es beim Vertrage von 1466 zu belassen.