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Philipp Franz von Harff, Herr zu Dreiborn, erteilt den Eheleuten Johann Heinrich Rottscheid und Lucia Gertrud Peuckens zu Gemünd die Konzession, eine Schneidemühle unterhalb des Dorfs Gemünd anzulegen. Entwurf Papier.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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