Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Das Schöffengericht zu Aßmannshausen bekundet, daß Georg Hammer und seine Frau Ida einen Zins von 3 Pfund 5 Schilling Heller, den sie bisher zu genießen gehabt, dem Kloster Gottesthal augegeben haben.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Das Schöffengericht zu Aßmannshausen bekundet, daß Georg Hammer und seine Frau Ida einen Zins von 3 Pfund 5 Schilling Heller, den sie bisher zu genießen gehabt, dem Kloster Gottesthal augegeben haben.