Aufforderung der Stiftungsherrschaft an das St. Jobster Pflegamt, Johann Hübner zu Tragelhöchstätt zur Zahlung des noch ausstehenden Handlohns anzuhalten, sowie Bestätigung des Pflegamts, das man Johann Hübner unter Androhung von Konsequenzen zur Zahlung aufgefordert habe.