Kurfürst Philipp von der Pfalz verspricht Graf Heinrich von Zweibrücken-Bitsch, Herr zu Ochsenstein und Amtmann zu Lützelstein, dessen Erben, Nachkommen oder wem auch immer Lösungsrechte an einem Anteil an Burg und Stadt Maursmünster, beiden Festen Groß- und Kleingeroldseck, dazugehörigen Marken, Dörfern, Nutzen und Gefällen zustehen, dass er diese Auslösung nicht verhindern, sondern vielmehr die Güter ohne Beirrung zustellen werde. Den Anteil (ein Viertel eines Fünftels an 1 ½ Viertel) hat der Pfalzgraf von Abt Dietrich, Prior und Konvent zu Maursmünster erhalten, die diesen von der Herrschaft Ochsenstein pfandweise innehatten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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