Franziska Christina, Pfalzgräfin bei Rhein, Äbtissin von Essen,
befiehlt, um der ruinösen Verschuldung der stiftszugehörigen Pacht-, Hobs-
und Behandigungsgüter durch die von den gemeinen Hausleuten bei
Eheberedungen eigenmächtig ausgesetzten, übermäßigen Brautschätze,
Aussteuerungen, Gifte und Gegengifte zu begegnen, dass zukünftig keine
Eheberedungen, Pacta dotalia, Brautschätze, Gifte und Gegengifte vor
Pastoren, Notaren und Küstern gefertigt werden, sondern diese jedesmal vor
der Kanzlei, sofern es Pachtgüter betrifft, bzw. vor der Lehn- und
Behandigungskammer, sofern es Hobs- und Behandigungsgüter betrifft, zu
errichten, konfirmieren und bestätigen sind. Essen, den 6. Aprilis
1729.