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Kaiser Franz II. bekundet, dass ihn Adalbert [von Harstall],
Bischof und Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung
der vom Reich ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1791-1800
1794 November 6
Ausfertigung, Pergament in rotem Samteinband mit gelben Seidenbändern, mit gelb-schwarzer Seidenkordel angehängtes Majestätssiegel in Holzkapsel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der gegeben ist zu Wien den sechsten tag monats Novembers nach Christi unseres lieben Herrns und Seligmachers gnadenreichen geburt im siebenzehen hundert vier und neünzigsten unserer reiche des römischen wie auch des hungarischen und böhmischen im dritten jahre
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kaiser Franz II. bekundet, dass ihn Adalbert [von Harstall], Bischof und Abt von Fulda, Erzkanzler der Kaiserin, um die Bestätigung der vom Reich verliehenen Regalien, Privilegien, Lehen und Einkünfte des Klosters Fulda gebeten hat, wie sie ihm bereits von Kaiser Leopold II. 1791 November 27 (unterm sieben und zwanzigsten November siebenzehen hundert ein und neünzig) bestätigt worden sind [vgl. Nr. 2398]. Franz bestätigt diese Privilegien und Regalien angesichts des vorbildlichen geistlichen Lebens Fuldas sowie der für das Reich geleisteten und zukünftig zu leistenden Dienste der Äbte und des Klosters Fulda. Namentlich erwähnt wird bei der Privilegienbestätigung die Grafschaft Ziegenhain und Nidda mit allem Zubehör; diese haben die Fürsten von Hessen von den Äbten von Fulda als Afterlehen erhalten. Alle bestätigten Privilegien sind Lehen des Reichs. Adalbert gelobt durch seine Bevollmächtigten, Friedrich Franz Joseph Graf von Spauer, von Pflaum und Valör, Domkapitular in Salzburg und Brixen sowie Johann Michael von Stubenrauch, Geheimer Rat und kaiserlicher Reichsagent, unter Eid, Kaiser und Reich treu und gehorsam zu sein und allen seinen Verpflichtungen als Lehnsmann nachzukommen. Der Abt und das Kloster Fulda sowie dessen Herrschaftsgebiet, Besitzungen und Untertanen stehen unter dem Schutz von Kaiser und Reich. Kein Untertan des Reichs soll diesen Anordnungen zuwiderhandeln, sondern sie vielmehr getreulich beachten, allen Anordnungen nachkommen und diese gegebenenfalls schützen. Bei Verstößen gegen dieses Privileg droht Huldverlust und eine Strafe in Höhe von 50 Mark lötigen Golds, zahlbar zur Hälfte an das Reich und den Abt von Fulda. Ausstellungsort: Wien. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, 4. und 5. Seite, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk...
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: (Franz manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: vidit Franz Colloredo Mannsfeld manu propria
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: ad mandatum sacrae caesareae / maiestatis proprium / Peter Anton Frank manu propria)
Registraturvermerk auf S. 12: (Collationiert und registriert: G. [?] A. [?] Molitor manu propria)
Franz de Paula Gundaker von Colloredo-Mannsfeld [1731-18079 war der letzte Reichsvizekanzler des Heiligen Römischen Reichs, vgl. ADB 4, S. 413 und NDB 3, S. 326.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.