Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Versicherungsfreiheit von Beamten und Versorgungsanwärtern während der Ausbildung: Bd. 2
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Reichsversicherungsamt >> R 89 Reichsversicherungsamt >> Kranken- und Invalidenversicherung >> Invalidenversicherung >> Umfang der Versicherung >> Versicherungsfreiheit von Beamten und Versorgungsanwärtern während der Ausbildung
1912-1939
Enthält u.a.:
Versicherungspflicht der Hilfspolizisten und Hilfsangestellten des Zollgrenzschutzes in den Sudetendeutschen Gebieten, 1938-1939