Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz übereignet, auch für seinen Sohn und Philipp und beider Erben, seiner Dienerin Klara Tott von Augsburg - die Friedrich nun lange Zeit, etwa 20 Jahre lang, gedient hat - und seinem natürlichen Sohn Ludwig 4 Morgen Weingarten in Handschuhsheimer Gemarkung genannt Heimbrecht (Heymerrecht) und einen Garten in der Neustadt zu Heidelberg, der einst Merkel Weidmann gehört hat und neben des Bischofs von Worms Hof liegt. Diese Güter, die zuvor Burglehen des Bernhard Kreiß von Lindenfels waren, sind nach seinem Tode heimgefallen. Klara Tott soll die Güter ohne Eintrag auf Lebenszeit nutzen, nach ihrem Tode sollen sie an Ludwig und seine Erben fallen. Sollte Ludwig versterben, ohne eheliche Erben gezeugt zu haben, sollen die Güter wieder an die Aussteller und ihre Erben fallen. Kurfürst Friedrich versichert für sich, Philipp und ihre Erben, die genannten Inhaber in der Vergabe nicht zu beirren und die Überantwortung unverbrüchlich zu halten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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