Querulationis Auseinandersetzung um Bezahlung der Weide
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(1) 3554
Wismar V 16 (W V I n. 16)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 22. 1. Kläger V
(1688-1693) 30.06.1693-16.03.1694
Kläger: (2) Jürgen Schmiel, Bernt Jentzen, Jochim Rath, Hans Busch, Christian Mundt, Hans Schnäpel, Dorothea Wilborn, Olof Kruse, Franz Brömse, David Reder, N N Jordan, Jochim Köhn, Hermann Christopher Boldt, Michel Possehl und Peter Schneeklut als sämtliche Vorbürger zu Neukloster (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Erben des Amtmanns Hoyer (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Die Bekl. haben von den Kl.n die Bezahlung der Weidegerechtigkeit gefordert und vor dem Amtsgericht ein Urteil erreicht, daß die den Kl.n schuldige Erntespeisung gegen das Weidegeld aufgerechnet werden soll. Die Kl. querulieren gegen dieses Urteil, behaupten, sie hätten ihre Weide bisher nie bezahlen müssen und fordern die Aufhebung des Urteils. Das Tribunal fordert das Amtsgericht am 19.09. zum Einsenden der Vorinstanzakten auf, erhält sie am 23.10. und eröffnet sie am 07.11.1693. Am 09.03.1694 bitten die Kl. um Beschleunigung des Prozesses, weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Amtsgericht Neukloster 1693 2. Tribunal 1693-1694
Prozessbeilagen: (7) Supplik der Bekl. an das Amtsgericht Neukloster vom 21.07.1692; von Notar Johann Schacht aufgenommene Zeugenvernehmung des Kuhhirten Marcus Saht vom 19.07.1692 und des ehemaligen Amtmanns Hans Lampe vom 26.09.1692; Verzeichnis des Viehs der Kl. auf der Amtsweide 1680-1692; von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 26.05.1693; Urteil des Amtsgerichts Neukloster vom 19.05.1693; von Johann Schacht aufgenommenes Protokoll des Amtsgerichts Neukloster vom 29.06.1688; von Notar Erich Schilling aufgenommene Verhörprotokolle von Enoch Wolf vom 28.06.1693 und Joachim Vicke vom 26.06.1693; Gutachten der Juristenfakultät Rostock vom 15.06.1692; Aufstellung über geleistete Erntearbeit der Kl. 1680-1692; von Tribunalspedell J.E. Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 04.10.1693; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Bremen vom 23.10.1693
Beklagter: Erben des Amtmanns Hoyer (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)
Fallbeschreibung: Die Bekl. haben von den Kl.n die Bezahlung der Weidegerechtigkeit gefordert und vor dem Amtsgericht ein Urteil erreicht, daß die den Kl.n schuldige Erntespeisung gegen das Weidegeld aufgerechnet werden soll. Die Kl. querulieren gegen dieses Urteil, behaupten, sie hätten ihre Weide bisher nie bezahlen müssen und fordern die Aufhebung des Urteils. Das Tribunal fordert das Amtsgericht am 19.09. zum Einsenden der Vorinstanzakten auf, erhält sie am 23.10. und eröffnet sie am 07.11.1693. Am 09.03.1694 bitten die Kl. um Beschleunigung des Prozesses, weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Amtsgericht Neukloster 1693 2. Tribunal 1693-1694
Prozessbeilagen: (7) Supplik der Bekl. an das Amtsgericht Neukloster vom 21.07.1692; von Notar Johann Schacht aufgenommene Zeugenvernehmung des Kuhhirten Marcus Saht vom 19.07.1692 und des ehemaligen Amtmanns Hans Lampe vom 26.09.1692; Verzeichnis des Viehs der Kl. auf der Amtsweide 1680-1692; von Notar Erich Schilling aufgenommene Appellation vom 26.05.1693; Urteil des Amtsgerichts Neukloster vom 19.05.1693; von Johann Schacht aufgenommenes Protokoll des Amtsgerichts Neukloster vom 29.06.1688; von Notar Erich Schilling aufgenommene Verhörprotokolle von Enoch Wolf vom 28.06.1693 und Joachim Vicke vom 26.06.1693; Gutachten der Juristenfakultät Rostock vom 15.06.1692; Aufstellung über geleistete Erntearbeit der Kl. 1680-1692; von Tribunalspedell J.E. Ries ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 04.10.1693; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Bremen vom 23.10.1693
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ